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Impressum

Kontakt

Canadian-Husky | Reutlingen

Inhaber Volker Heck

Wilhelmstr. 80
72764 Reutlingen

Web: https://canadian-husky.de
eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Vertretungsberechtigt

Volker Heck (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)

Rechtliche Angaben

    USt.ID.nr. gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 815691238

    Inhaltlich Verantwortlicher gemäß TMG: Volker Heck (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)
   

    Technisch Verantwortlicher: Michael Lieder (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.)
    Webseite https://csp24.com/


  • Bildquellen und -rechte

    1.) Eigene Bilder, alle Rechte bei https://canadian-husky.de
    2.) Bilder bereitgestellt von https://csp24.com/
    3.) Produktbilder vom jeweiligen Hersteller, (C)opyright liegt beim Hersteller der Produkte

Das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht und besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selber bestimmen darf, was mit einem Bild von ihm geschieht. Dieses Recht jedoch ist bei "Personen der Zeitgeschichte" wie Künstlern, Politikern oder Sportlern eingeschränkt. Der genaue Gesetzestext ist zu finden im Kunsturhebergesetz KunstUrhG § 22 Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner, noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten. Schutzfristen für Lichtbilder: Nach dem Urheberschutzgesetz erlischt die Schutzfrist für Lichtbilder in Deutschland 50 Jahre nach dem Erscheinen des Bildes. (§ 72 Abs. 3 UrhG) allerdings muss das Bild innerhalb von 50 Jahren veröffentlicht werden, da die Schutzfrist sonst erlischt. Für "Lichtbildwerke" - das sind Lichtbilder, aber mit eigener "geistiger Schöpfung" - gilt eine Schutzfrist bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

  • Weitere Informationen

Lieferbedingungen: Alle genannten Preise sind Endpreise inklusive Mehrwertsteuer. Bei aller Sorgfalt unterläuft auch uns einmal ein Fehler. Deshalb gilt, dass wir uns bei Irrtümern, unvertretbaren Preis- und Produktänderungen, sowie Lieferengpässen unserer Vorlieferanten die Auslieferung Ihres Auftrags vorbehalten.